Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Aus Gründen der Lesbarkeit wurde bei Personenbezeichnungen die männliche Form gewählt, es ist jedoch immer die weibliche Form mitgemeint.)
Mit Ihrer Buchung/Anmeldung erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Diese ergänzen die Hausordnung des Jugend- und Erlebnishauses Eichberg (JEE) und sind auf www.erlebnishaus.ch (unter „Download“) abrufbar.
Vertrag und Bezahlung
Das JEE stellt dem Mietinteressenten ein Anmeldeformular mit Zahlungsinstruktionen für die Garantiesumme/Kaution zu. Bis zur Rücksendung der Anmeldung und Überweisung der Garantiesumme, jedoch längstens 30 Tage, bleibt der gewünschte Logis-Zeitraum provisorisch reserviert. Mit der Rücksendung des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulars und Überweisung der Garantiesumme/Kaution ist der Beherbergungsvertrag - ohne weitere Bestätigung seitens des JEE abgeschlossen.
Mit der Anmeldung ist eine Garantiesumme/Kaution von 20 % des errechneten Logisbetrages zur Zahlung fällig, mindestens jedoch CHF 500 pro angefangene Woche. Sind bei der Abreise alle benutzten Räume, sanitären Anlagen und Einrichtungen in einwandfreiem Zustand (d.h. wie bei Ankunft vorgefunden), wird die Garantiesumme/ Kaution bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Etwaige Sachbeschädigungen und/oder Diebstahl von Gegenständen werden mit der Kaution verrechnet. Der Beweis des Nichtverschuldens obliegt dem Mieter.
Eine Anmeldung ist für das JEE erst nach Eingang der Anzahlung verbindlich (Bankverbindung: Clientis Biene Bank im Rheintal, CH-9450 Altstätten, BIC/SWIFT-Code: RBABCH22980, IBAN: CH83 0698 0016 2043 0050 1, zG Jugend- und Erlebnishaus, Eichberg). Alle Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Geht die Anzahlung nicht spätestens 7 Arbeitstage nach Erhalt der Anmeldung ein, verfällt diese ersatzlos und das JEE ist zur anderweitigen Vermietung für den reservierten Zeitraum bzw. Termin berechtigt.
Die Schlussrechnung wird unmittelbar nach der Abreise/Rückgabe des Hauses er- stellt und ist 10 Tage nach Erhalt zur Zahlung fällig.
Die Gebühren einer Stornierung (vgl. Ziffer 3) werden jeweils sofort fällig.
Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern, z.B. Druck- und Rechenfehlern, bleibt vorbehalten.
Belegung
Das Haus darf nicht mit mehr Personen belegt werden als in der vom Mieter dem JEE ausgehändigten Belegungsliste angegeben. Dies schliesst auch Kleinkinder mit ein. Bei Überbelegung hat das JEE das Recht, überzählige Personen zurückzuweisen bzw. nachzuverrechnen.
Rücktritt des Mieters
Der Mieter kann Um- und Stornobuchungen nur schriftlich vornehmen.
Bei Rücktritt des Mieters von dem mit dem JEE geschlossenen Vertrag verlangt das JEE Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen. Das JEE pauschaliert den Ersatzanspruch im Verhältnis zum Logis-Betrag nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts: bis 90 Tage vor Ankunft 15 %, 89 bis 30 Tage vor Ankunft 30 %, 29 bis 8 Tage vor Ankunft 50 %, 7 bis 0 Tage vor Ankunft 75 % des Rechnungsbetrages. 3.3. Wird die vereinbarte Mietzeit nicht voll eingehalten, so ist gleichwohl der ganze Mietzins für die vereinbarte Zeit zu entrichten.
Sollte eine Pandemie den Mietantritt aufgrund von Reiseverboten verunmöglichen, kann die Buchung kostenfrei storniert werden. Die Garantiesumme/Kaution wird in diesem Falle rückvergütet. Reine Reisewarnungen gelten nicht als Reiseverbot.
Rücktritt des JEE
Das JEE ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn einzelne Gruppenmitglieder offensichtlich alkoholisiert oder unter sonstigem Drogeneinfluss stehen, bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung, im Falle höherer Gewalt oder wenn andere vom JEE nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
Das JEE hat den Gruppenleiter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Bei berechtigtem Rücktritt des JEE entsteht für den Mieter kein Anspruch auf Schadenersatz.
Reiseversicherung
Das JEE empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung inklusive einer Reisekostenrücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungs- kosten bei Unfall oder Krankheit.
Haftung
Für Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen übernimmt das JEE keine Haftung.
Für Personenschäden übernimmt das JEE keine Haftung.
Eltern haften für Ihre Kinder.
Der Gruppenleiter/Anmelder haftet für den Verlust von oder Beschädigungen am Hausinventar. 6.5. Das JEE übernimmt keine Verantwortung und keine Haftung bei Unfällen auf dem Zugang/der Zufahrt zum Haus. Dies gilt auch bei winterlichen Verhältnissen.
Soweit dem Mieter Parkplätze vom JEE zur Verfügung gestellt werden, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des JEE abgestellten oder rangierten Fahrzeugen haftet das JEE nicht.
Für Leistungsstörungen, deren Ursache ausserhalb des Einflussbereichs des JEE liegen, insbesondere bei Krieg, Streik, Naturkatastrophen usw. sowie für Leistungsstörungen im Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung (z.B. Wasser, Energie) über- nimmt das JEE keine Haftung.
Datenschutz
Für die Vertragsabwicklung kann es zu einer Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten kommen. Personenbezogene Daten werden nur zur bestimmungsgemäßen Ausführung des Vertrags genutzt. Der Mieter erklärt sich mit der Nutzung seiner personenbezogenen Daten für vorgenannte Zwecke einverstanden.
Nutzung WLAN
Die Nutzung erfolgt durch Eingabe eines Codes. Mit Abgabe des Codes an den Gruppenleiter akzeptiert dieser die nachfolgenden Ausführungen.
Der Gruppenleiter übernimmt die Verantwortung, dass sämtliche Benutzer sich an die nachfolgenden Ausführungen halten und hält das JEE im Unterlassungsfalle von sämtlichen Forderungen frei.
Die Nutzung ist unentgeltlich und auf die Dauer der Anwesenheit im JEE beschränkt. Dabei kann seitens des JEE keinerlei Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit des Internet-Zugangs übernommen werden. Der Code darf Dritten nicht weitergegeben werden. Der Code verfällt nach Ablauf einer bestimmten Zeit. Ein neuer Code kann angefordert werden.
Durch die Ausgabe des Codes übernimmt das JEE keinerlei Verpflichtungen. Die Verwendung erfolgt nach Massgabe der technischen Möglichkeiten. Insbesondere hat der Benutzer keinen Anspruch, das WLAN auf irgendeine bestimmte Weise oder eine bestimmte Dauer zu nutzen. Die Nutzung darf ausschliesslich im Rahmen des Üblichen bei einem Aufenthalt in einem Gruppenferienhaus erfolgen. Bei gewerblicher und/oder übermässiger Nutzung darf das JEE den WLAN-Zugang sperren.
Seitens des JEE ist jegliche Haftung für Gewährleistung, Schadenersatz usw. ausgeschlossen. Das JEE garantiert keinen unbeschränkten Zugang zum WLAN resp. Internet und haftet daher nicht für die Folgen von Unterbrüchen und Ausfällen sowie Datenverlust usw. Insbesondere wird keinerlei Haftung für die Inhalte aufgerufener Websites oder heruntergeladener Dateien übernommen. Ferner wird auch keinerlei Haftung für allfällige Schadprogramme (wie Viren usw.) durch Verwendung des WLAN übernommen. Der Benutzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass das WLAN ausschliesslich den Zugang zum Internet ermöglicht, aber keinerlei Virenschutz oder Firewall beinhaltet. Dafür ist der Benutzer selbst verantwortlich. Die Übertragung der Daten erfolgt unverschlüsselt. Für einen entsprechenden Schutz hat der Benutzer selber zu sorgen.
Ausdrücklich untersagt ist es dem Benutzer, das WLAN zum Upload von Daten, Dateien, Videos usw. oder zur sonstigen wie immer gearteten Verbreitung rechts-, sittenwidriger, rassistischer oder urheberrechtlich geschützter Inhalte, zum Aufruf zu Straftaten oder Manipulation von Soft- und Hardware sowie Geräten und Einrichtungen jeglicher Art zu verwenden. Das Versenden von SPAM usw. ist untersagt. Diese Bestimmung gilt analog für das Aufrufen von Webseiten und/oder Download von Daten, Dateien, Videos usw.
Jede missbräuchliche Verwendung des WLAN, insbesondere eine Verwendung, die für Dritte oder das JEE nachteilige Rechtsfolgen nach sich ziehen kann und jedwelche Eingriffe in die WLAN-Einrichtung (Software wie Hardware), ist untersagt.
Der Mieter haftet für Schäden, die durch den Gebrauch des WLAN verursacht wer- den. Sollte das JEE durch die Verwendung des WLAN durch den Benutzer aus irgendeinem Grund Ansprüchen Dritter ausgesetzt sein, so ist der Mieter verpflichtet, das JEE unverzüglich schad- und klaglos zu halten.
Bei Verstoss gegen diese Nutzungsbedingungen oder bei Verdacht eines Verstosses kann die Verwendung des WLAN jederzeit ohne Angabe von Gründen gesperrt werden. Eine Haftung für Datenverlust ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Das JEE ist berechtigt, bei begründetem Verdacht einer Straftat die zuständigen Behörden über den Mieter und/oder der Benutzer (einschliesslich deren Adressen) zu informieren. Im Weiteren ist das JEE auf Anfrage der Behörden berechtigt, diesen die Personalien samt Adresse des Mieters und/oder der Benutzer mitzuteilen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Eichberg.
Schlussbestimmungen
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB durch den Mieter sind unwirksam.
Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Individuelle Änderungen und Ergänzungen sind durch ausdrückliche Vereinbarung zulässig, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jedoch generell der schriftlichen Bestätigung.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
Letztmals aktualisiert am 12. Dezember, 2024